Der Mann hatte drei Rauchbomben im Stadion versteckt und sei deshalb „wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung“ in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoff-Gesetz verurteilt worden“, erklärte der Gerichtssprecher weiter.
Die vom Angeklagten gebastelten und mit einer Zeitschaltuhr versehenen Sprengsätze sollten kurz vor Beginn des Bundesliga-Derbys zwischen dem HSV und dem FC St. Pauli am 6. Februar 2011 explodieren. Zum Glück für die St. Pauli-Fans waren sie jedoch noch rechtzeitig von einem Stadion-Mitarbeiter entdeckt worden, der daraufhin umgehend die Polizei informierte. Laut Staatsanwaltschaft hätte „jeder Rauchkörper gereicht, um mehrere Personen zu verletzen“.