Fragen und Antworten Regelwirbel um Elfmeter nach Halbzeitpfiff - Die Fakten
Frankfurt/Main (dpa) - Der verspätete Elfmeter im Abstiegskrimi zwischen dem FSV Mainz 05 und dem SC Freiburg (2:0) sorgt für heftige öffentliche Diskussionen.
Warum durfte Schiedsrichter Guido Winkmann überhaupt nach seinem Halbzeitpfiff noch den Videobeweis zurate ziehen? Und droht nun ein Wiederholungsspiel? Die wichtigsten Punkte zum Streitfall des 30. Spieltags:
Was ist passiert?
Kurz vor Ende der ersten Halbzeit spielte Freiburgs Marc-Oliver Kempf den Ball nach einer Mainzer Flanke im eigenen Strafraum mit der Hand. Schiedsrichter Guido Winkmann ließ das Spiel weiterlaufen und pfiff wenig später zur Pause. Auf dem Weg in die Kabine griff Video-
Assistentin Bibiana Steinhaus ein, Winkmann entschied nach Studium der Videobilder auf Strafstoß. Die Teams mussten zurück aufs Feld, der Mainzer Pablo de Blasis verwandelte zum 1:0.
Welches Regelwerk liegt dem Videobeweis in Deutschland zugrunde?
Der sogenannte Video-Assistent befindet sich in der Bundesliga diese Saison noch in einer Testphase. Die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) betonen, dass alle Verbände die an dem Experiment mit dem Videobeweis teilnehmen, das Regelwerk des IFAB „vollständig“ verwenden müssen. Diese Leitlinien für den Gebrauch des Videobeweises sind bindend, nationale Sonder-Regeln sind laut IFAB nicht möglich.
Durfte der Videobeweis nach dem Halbzeitpfiff noch angewendet werden?
Ja, allerdings mit einer Einschränkung: Der Schiedsrichter muss sich noch auf dem Spielfeld befinden. Ansonsten darf er gemäß offizieller Schiedsrichter-Regeln 5.2. „eine Entscheidung nicht ändern“ auch wenn er „von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten“ hat. In einem Handbuch, das nur den Teilnehmern der Testphase vorliegt, sind noch weitere Details beschrieben: Demnach soll der Videoassistent den Schiedsrichter „sofort“ über eine strittige Szene informieren, damit dieser die Spieler am Verlassen des Spielfelds hindert (8.13).
Hat Schiedsrichter Winkmann vor Eingreifen des Videoassistenten das Spielfeld verlassen?
Nach Darstellung des Deutschen Fußball-Bunds nahm Steinhaus mit Winkmann Kontakt auf, bevor dieser das Spielfeld verließ. „Das belegen der Ton- und Bildmitschnitt aus dem Video-Assist-Center in Köln, in dem jedes Spiel archiviert wird“, sagte Schiedsrichter-Boss Lutz Michael Fröhlich auf der DFB-Internetseite. Dem Augenschein nach drehte Winkmann erst rund einen Meter hinter der Seitenlinie um, orientierte sich kurz zurück Richtung Spielfeld, nahm seine Pfeife in den Mund und versuchte selbst, die Spieler aus dem Kabinengang zurück zu beordern.
Hätte Winkmann auch nach Schlusspfiff der zweiten Halbzeit eingreifen können?
Das IFAB macht in seinen Regeln keinen Unterschied zwischen dem Ende der ersten und zweiten Halbzeit. Winkmann selbst hingegen erklärte, dass er nach dem Schlusspfiff „gar keine Eingriffsmöglichkeit gehabt“ hätte - dies wäre ein klarer Unterschied zwischen der Auffassung des DFB und den IFAB-Regeln.
Bis wann müsste Freiburg Protest einlegen?
Einsprüche gegen die Spielwertung müssen binnen zwei Tagen nach dem Spieltag, in diesem Fall also Mittwoch, schriftlich bei der DFB-Zentralverwaltung eingelegt werden. Nur am Spiel beteiligte Vereine, also beispielsweise nicht andere Abstiegskandidaten, sind dazu berechtigt. Freiburg hatte sich dazu zunächst nicht geäußert.
Wie realistisch ist ein Wiederholungsspiel?
Auch bei einem Protest Freiburgs hätte dieser nach der Darstellung des DFB zu den zeitlichen Abläufen zwischen Steinhaus und Winkmann keine realistische Chance. Zudem soll eine fehlerhafte Anwendung des Videobeweises in der Testphase nach Auffassung des IFAB keine Konsequenzen nach sich ziehen. Im Protokoll zum Experiment mit dem Video-Schiedsrichterassistenten (VSA) ist festgehalten, dass ein Spiel „nicht ungültig“ sein kann aufgrund: „Falscher Entscheidungen, die den VSA betreffen“ oder „der Prüfung einer nicht prüfbaren Situation“. Einsprüche gegen die Spielwertung können laut DFB-Regularien mit einem „Regelverstoß des Schiedsrichters“ begründet werden. In erster Instanz wäre das DFB-Sportgericht zuständig.
Wäre ein Nachschuss des Elfmeters möglich gewesen, wäre dieser nicht ins Tor gegangen?
Nein. Winkmann hatte die Spieler darauf hingewiesen, dass die Spielzeit abgelaufen war.
Warum mussten die anderen Freiburger Spieler neben Torhüter Alexander Schwolow überhaupt zurück aufs Feld?
Gemäß DFB-Fußballregel 3 darf ein Spiel nicht fortgesetzt werden, wenn eines der Teams weniger als sieben Spieler hat.