DFB bestätigt Dynamo schriftlich Verlängerung für Klage
Dresden (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Zweitligist SG Dynamo Dresden die Fristverlängerung für eine mögliche Klage gegen den Pokalausschluss jetzt auch schriftlich bestätigt.
Wie der Verein mitteilte, einigten sich der Club und der Verband darauf, die Frist bis zum 30. November zu verlängern. Bis dahin hat Dynamo nun Zeit, sich zu überlegen, ob der Verein gegen den Pokalausschluss für die aktuelle Saison am Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit einer Zivilklage vorgehen will.
Zuvor war Dynamo in allen Instanzen der DFB-Gerichtsbarkeit gescheitert. Auch der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung am Oberlandesgericht Frankfurt/Main wurde zurückgewiesen. Der Verein will auf seiner Mitgliederversammlung am 16. November die Mitglieder darüber abstimmen lassen, ob Dynamo die nächste rechtliche Möglichkeit ausschöpfen soll.
Dresden war nach den Vorkommnissen im Pokalspiel bei Hannover 96 im Oktober 2012 aus dem Pokalwettbewerb 2013/14 ausgeschlossen worden. Angeblich hat der DFB Dynamo das Angebot unterbreitet, mit einer Einmal-Strafzahlung von 30 000 Euro das Vorstrafenregister des Clubs zu löschen und alle aktuell anhängigen Verfahren einzustellen.