Ermittlungen gegen Messi wegen Verdacht des Steuerbetrugs

Barcelona (dpa) - Die spanische Justiz hat offiziell Ermittlungen gegen den Fußballstar Lionel Messi und dessen Vater wegen des Verdachts des Steuerbetrugs aufgenommen.

Die zuständige Ermittlungsrichterin entschied, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Torjäger des FC Barcelona und sein Vater Jorge Horacio Messi Steuern hinterzogen hätten.

Die Richterin in Messis Wohnort Gavà bei Barcelona stufte die Argentinier damit offiziell als Beschuldigte ein und lud beide für den 17. September zu einer Vernehmung vor. An diesem Tag beginnen die Gruppenspiele der Champions League. Wie die staatliche Nachrichtenagentur EFE unter Berufung auf Justizkreise meldete, erklärte die Richterin ein Klagegesuch der Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte für zulässig.

Die Staatsanwaltschaft in Barcelona hatte Messi und dessen Vater, der auch der Manager des Fußballers ist, vorgehalten, in ihren Steuererklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 Abgaben in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Euro dem Finanzamt vorenthalten zu haben. Die Argentinier hätten vorgetäuscht, die Werberechte des Weltstars an Scheinfirmen abgetreten zu haben, die ihren Sitz in lateinamerikanischen Steuerparadiesen wie in Belize und Uruguay hatten. Die Initiative dazu sei von Messis Vater ausgegangen.

Messi hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. „Wir haben nie gegen die Gesetze verstoßen“, betonte der Weltfußballer in einer auf Facebook verbreiteten Erklärung. Er und sein Vater seien von den Vorwürfen überrascht worden. Sie hätten erst durch die Presse davon erfahren. „Wir haben immer unsere steuerlichen Pflichten erfüllt und uns an die Ratschläge unserer Steuerberater gehalten.“

Die Richterin in Gavà muss nach Abschluss ihrer Ermittlungen darüber entscheiden, ob gegen Messi und den Vater Anklage erhoben und ein Prozess gegen die Beschuldigten eröffnet wird. Die Staatsanwaltschaft legte dem Barça-Star und dessen Vater Steuervergehen zur Last, die nach dem Strafgesetzbuch mit Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren geahndet werden können. Außerdem müsste nach dem Gesetzbuch der doppelte bis sechsfache Betrag der hinterzogenen Summe an das Finanzamt gezahlt werden.