Katar gegen Zwanziger: Gericht entscheidet
Düsseldorf (dpa) - Im Rechtsstreit zwischen Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem Fußballverband von Katar wird das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag eine Entscheidung verkünden.
Zwanziger hatte Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ bezeichnet und sich damit den Zorn der Scheichs des Wüstenemirats zugezogen. Die Aussage sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch gedeckt gewesen, hatte das Gericht in einer vorläufigen Bewertung Anfang Februar kundgetan. Die Richter wollten sich die Sache aber noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Der Fußballverband des Wüstenstaates hatte schon vor Monaten beantragt, dem ehemaligen DFB-Präsidenten die wenig schmeichelhafte Aussage zu verbieten. Es handele sich um eine Kollektivbeleidigung. Nachdem Zwanziger sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wurde er verklagt.
„Ich habe nicht eine Sekunde einen Menschen aus Katar beleidigen wollen“, hatte Zwanziger vor Gericht beteuert. Bei dem Rechtsstreit geht es um ein Interview Zwanzigers mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015. Darin fallen jene Worte, die am Persischen Golf für erhebliche Verstimmung gesorgt hatten: „Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist. Mit dieser Entscheidung hat alles begonnen.“
Der Anwalt des Fußballverbands von Katar, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler, hatte Zwanzigers Aussage kritisiert, mit der Vergabe der WM 2022 an Katar habe alles begonnen. Dies sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung. Damit werde der Eindruck erweckt, die korrupte FIFA-Welt habe zuvor nicht existiert. Angesichts der verdächtigen Vergabe der WM 2006 an Deutschland habe Zwanziger mit seinen Vorwürfen „eigene Spuren verwischen wollen“.
Zwanziger hatte erbost auf die Behauptung Gauweilers reagiert: Dies sei „unterirdisch“. Von Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe der WM an Deutschland habe er nichts wissen können.