Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Wuppertal aus dem vergangenen Jahr, in dem die vom WSV ausgeprochene fristlose Kündigung des Vertrages zwischen dem WSV und der Banf als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Der Streitwert der Berufungsverhandlung war vom Oberlandesgericht auf 300.000 Euro angesetzt worden.