WSV: Amtsgericht eröffnet das Insolvenzverfahren
Spielbetrieb des künftigen Oberligisten ist gesichert. Verwalter erarbeitet nun ein Sanierungskonzept.
Wuppertal. Das Amtsgericht Wuppertal hat am Montag wie erwartet zum 30. Juni über das Vermögen des Wuppertaler SV das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit herrscht Planungssicherheit beim künftigen Fußball-Oberligisten. „Der Vereinsbetrieb, insbesondere der Spielbetrieb der ersten Fußballmannschaft ist bis auf weiteres gesichert“, sagte Insolvenzverwalter Jörg Bornheimer in einer Pressemitteilung. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist auch gewährleistet, dass kein Spiel der Saison 2013/14 in der Oberliga annulliert werden wird.
Bornheimer, der übrigens in Wuppertal lebt und nach Angaben von WSV-Vorstandssprecher Alexander Eichner einen „rot-blauen Flecken in seinem Herzen trägt“, wird nun ein Sanierungskonzept erarbeiten und mit den Gläubigern verhandeln. Diese müssen laut Amtsgericht bis zum 9. August ihre Forderungen gegenüber Bornheimer anmelden. Am 6. September findet die erste Gläubigerversammlung im Amtsgericht statt.
Für Eichner und seine Mitstreiter beim WSV läuft damit alles weiter nach Plan. „Nach Aktenlage war völlig klar, dass es so kommen wird. Die Aufregung der vergangenen Tage um das Thema ist bei mir nicht angekommen“, sagte Eichner, der die Zusammenarbeit mit Bornheimer als „sehr effizient und konstruktiv“ bezeichnete.
Für den WSV hat sich mit der Insolvenzeröffnung nicht viel verändert. Sie sei eine von vielen Managementthemen, so Eichner. Nun gehe es weiter um die Bewältigung des Tagesgeschäfts. „Das ist unsere größte Baustelle. Wir forcieren das, was wir bislang angeschoben haben und dürfen jetzt nicht nachlassen. Das Werben um neue Mitglieder, Sponsoren und Zuschauer ist ein permanenter Prozess.“
Auch Bornheimer wies darauf hin, dass der WSV weiter auf die Unterstützung von Sponsoren und Spendern angewiesen sei. „Entsprechende Gelder werden ausschließlich in den laufenden Vereinsbetrieb investiert. Nicht ein Cent davon darf hingegen zur Bedienung von Altverbindlichkeiten der Insolvenzgläubiger verwendet werden“, so Bornheimer in der Presseerklärung.