Bereits vor einer Woche hatte diesem die Gläubigerversammlung zugestimmt.
Noch ist der Beschluss aber nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Außerdem muss der Verein die Gläubiger mit der vereinbarten Quote "befriedigen". Nach WZ-Informationen geht es um vereinbarte Gesamtzahlungen von 20.000 Euro.
Für den Verein abgeschlossen ist das Insolvenzverfahren danach endgültig, wenn es durch einen Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben wird. Parallel läuft noch ein Verfahren vor dem Landgericht, in dem Gläubiger Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren gegenüber Ex-Präsident Friedhelm Runge geltend machen.