Hintergrund: Die DLV-Regel 144.3c
Nürnberg (dpa) - Nach dem Sieg des unterschenkelamputierten Weitspringers Markus Rehm bei den deutschen Meisterschaften 2014 in Ulm hat das DLV-Präsidium den Paragrafen 144.3c ins Regelwerk aufgenommen.
23.07.2015
, 04:50 Uhr
Damit soll die Inklusion gefördert sowie Athleten mit und ohne Behinderung Rechtssicherheit verschafft werden.
Die Regel 144.3c - beschlossen am 3. November 2014:
„Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“