Das harte Urteil gegen den Einzeltäter ist zudem zielführender als der von der Schiedsrichter-Zunft vielfach diskutierte Punktabzug gegen eine Mannschaft. Durch die Kollektivstrafe wird die Haftung eines Menschen für fremde Schuld und ohne eigene Verantwortlichkeit erreicht.
Genau das aber kann niemand wollen. Vor allem dann nicht, wenn das Vergehen unzweideutig einem Täter zuzuordnen ist. Vor diesem Hintergrund hat das Krefelder Urteil Vorbildcharakter.