Einstweilige Verfügung Urteil im Ski-Rechtestreit: DSV erleichtert, Fis zürnt

München · Der Weltverband Fis darf die Medienrechte des Deutschen Skiverbands nicht ohne Zustimmung zentralisieren. Das entscheidet ein Gericht in München. Der DSV ist erleichtert. Die Fis kündigt Berufung an.

Der DSV feiert im Vermarktungsstreit

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Nach dem juristischen Erfolg im Streit um Medien- und Marketingrechte hofft der Deutsche Skiverband auf eine Einigung mit dem Weltverband Fis. Das Landgericht München I hatte auf Antrag des DSV eine einstweilige Verfügung erlassen und der Fis untersagt, die internationalen Vermarktungsrechte der Weltcups in Deutschland zu zentralisieren. Die Fis verletze europäisches Kartellrecht, urteilte das Gericht.

„Wir haben das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen“, sagte DSV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach der Deutschen Presse-Agentur. Er hofft, mit der Fis zu einer Lösung in dem Zwist zu kommen. „Die Hand bleibt ausgestreckt. Wir haben schon in den letzten Wochen und Monaten immer wieder betont, dass wir zu Gesprächen und Verhandlungen bereit sind. Wir hoffen, dass das Urteil zu einem gewissen Umdenken bei der FIS führt und wir die Kommunikation zwischen Weltverband und nationalen Verbänden partnerschaftlich und auf Augenhöhe fortsetzen können.“

Aggressive Pressemitteilung der Fis

Ob dieser Wunsch erfüllt wird, ist unklar - denn der Weltverband kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an. „Die Fis wird Rechtsmittel einlegen gegen die Entscheidung, die gänzlich falsch ist“, hieß es in einer ungewöhnlich aggressiven Pressemitteilung. In dieser schimpfte die Fis über ein „inakzeptables und unprofessionelles“ Vorgehen des Gerichts bei dessen Pressemitteilung zum Urteil.

Die Fis unterstrich zudem, dass die Entscheidung nur den DSV betreffe und nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei. Das hatte das Landgericht in seiner Pressemeldung allerdings auch nicht explizit behauptet.

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(dpa)