Sachenbacher-Stehle hofft auf zeitnahes CAS-Urteil
Lausanne (dpa) - Jetzt haben die Sportrichter das letzte Wort in der Doping-Affäre um Evi Sachenbacher-Stehle. Nach der rund fünfstündigen Anhörung beim Internationalen Sportgerichtshof CAS ist die noch bis Februar 2016 gesperrte Biathletin vorsichtig optimistisch.
„Allen ist die Bedeutung des Falles klar. Wir sind optimistisch, dass wir ein zügiges Urteil bekommen und nicht wieder so lange warten müssen“, sagte ihr Anwalt Marc Heinkelein nach der Anhörung in Lausanne.
Bei dem Hearing seien alle wichtigen Fakten vorgetragen sowie Zeugen und Sachverständige gehört worden. „Evi war es wichtig, noch einmal die Dinge aus ihrer Sicht zu erzählen. Und unser Job war es dafür zu sorgen, dass alle Dinge von A bis Z auf den Tisch kommen“, erklärte Heinkelein. Jetzt muss Sachenbacher-Stehle abwarten. „Es wäre Kaffeesatzleserei, was herein zu interpretieren. Man muss auch Respekt vor dem Panel haben. Das ist nun am Zug“, sagte Heinkelein.
Sachenbacher-Stehle hofft auf eine drastische Verkürzung ihrer Sperre. Nach Platz vier im olympischen Massenstart von Sotschi war bei ihr die nur im Wettkampf verbotene Stimulanz Methylhexanamin nachgewiesen worden war. Die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin war daraufhin von Olympia ausgeschlossen und später vom Biathlon-Weltverband IBU rückwirkend vom 17. Februar an für 24 Monate gesperrt worden.
Weil die IBU beispielsweise die Russin Irina Starych wegen EPO-Dopings nahezu zeitgleich ebenfalls für zwei Jahre aus dem Verkehr gezogen hatte, fühlte sich Sachenbacher-Stehle ungerecht behandelt und klagte vor dem CAS. Ihre Chancen dürften nicht schlecht stehen. Denn im Juli hatte der CAS die Sperre des jamaikanischen Sprinters Asafa Powell deutlich reduziert. Auch Powell war 2013 positiv auf ein Stimulanzium getestet worden. Der ehemalige 100-Meter-Weltrekordler hatte wie die Skijägerin mit unwissentlicher Einnahme argumentiert. Sachenbacher-Stehle erklärte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers.
Wann das CAS-Urteil fällt, ist unklar. Ein offizielles Zeitfenster gibt es nicht, sondern nur eine „interne“ Frist, die allerdings verlängert werden kann. Nach dem Urteil, erklärte Heinkelein, werde man weitersehen und entsprechend reagieren. Die Optionen: Karriereende oder doch der Versuch der Rückkehr. Der Deutsche Ski-Verband (DSV) hat ihr für den Fall, dass die Sperre reduziert wird, die Tür bereits geöffnet. „Aber sie muss sich über unsere Nominierungskriterien für die Mannschaft qualifizieren. Ob sie das will, weiß ich nicht“, erklärte Damen-Bundestrainer Gerald Hönig.