Pechstein-Klage wird erst nach Olympia verhandelt
Berlin (dpa) - Die Schadensersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen die Verbände ISU und DESG wird erst nach den Olympischen Spielen in Sotschi verhandelt. Das bestätigte Pechsteins Manager Ralf Grengel der Nachrichtenagentur dpa.
„Ihre Anwälte haben diese Mitteilung des Münchner Landgerichts heute per Fax erhalten“, sagte Grengel. Der ursprünglich für den 29. Januar angesetzte Termin sei vom Landgericht München I auf den 26. Februar 2014 verschoben worden, schrieb Pechstein in ihrer Kolumne im „Berliner Kurier“. Grund sei die Erkrankung der Richterin.
Pechstein klagt vor dem Landgericht München gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) auf rund vier Millionen Euro. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin war wegen erhöhter Retikulozyten-Werte am 8. Februar 2009 per indirektem Beweis ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein beruft sich auf eine vom Vater ererbte Blutanomalie, die ihr von renommierten Gutachtern bescheinigt wurde. Die ISU bestreitet die Diagnosen.
Über die Terminverschiebung sagte Pechstein: „Für mich wäre damit einen Tag vor dem Einzug ins olympische Dorf ein immenser Medienrummel verbunden gewesen. Gut, dass mir dieser nun vorerst erspart bleibt.“