Chronologie: Die Entwicklung des Hartz-IV-Regelsatzes

Berlin (dpa) - Die Einführung des Arbeitslosengeldes (ALG) II Anfang 2005 gilt als größte Reform in der Geschichte des bundesdeutschen Sozialsystems.

Die Regelsätze wurden seitdem im Gleichschritt mit den Renten angehoben.

- 1. Januar 2005: Mit dem Start der Arbeitsmarktreform Hartz IV erhalten insgesamt 2,8 Millionen Menschen ALG II. Es entspricht dem Niveau der Sozialhilfe. Im Westen liegt der volle Regelsatz bei 345 Euro, im Osten bei 331 Euro.

- 1. Juli 2006: Keine Anhebung bei Hartz IV, da Renten-Nullrunde.

- 1. Januar 2007: Das ALG II in Ostdeutschland wird nach einem Beschluss des Bundestages auf das Westniveau von 345 Euro angehoben.

- 1. Juli 2007: Der Hartz-IV-Regelsatz steigt mit der Anhebung der Rentenbezüge um 0,54 Prozent auf 347 Euro.

- 1. Juli 2008: Der Regelsatz steigt auf 351 Euro. Der Zuschlag von 1,1 Prozent ergibt sich aus der Rentenanpassung.

- 1. Juli 2009: Im Westen steigen die Renten um 2,41 Prozent, im Osten sogar um 3,38 Prozent. Dementsprechend steigt der Hartz-IV- Regelsatz auf 359 Euro.

- 9. Februar 2010: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Methode verstoße gegen das Grundgesetz.

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