Diese Regelsätze gelten bei Hartz IV seit Anfang des Jahres

Wer, wie viel Arbeitslosengeld II bekommt, regelt in Deutschland eine Satzung. Eine Übersicht über die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Regelsätze. Hier exemplarisch für Wuppertal.

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Der designierte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seiner Bemerkung, der Bezug von Hartz IV sei nicht gleichbedeutend mit Armut, einen Proteststurm ausgelöst. Spahn wird dafür nicht nur von der Opposition, sondern auch aus den eigenen politischen Reihen kritisiert. Um die Lebenswirklichkeit der Hartz IV-Empfängern kennenzulernen, werden dem Politiker sogar Armuts-Praktika empfohlen. Und das ist gar keine dumme Idee, denn allein das 2005 von der Hartz-Kommission eingeführte Arbeitslosengeld II zu beantragen, ist fast schon eine Wissenschaft für sich.

Wer nun, wie viel Geld vom Staat bekommt, regelt in Deutschland natürlich eine Satzung. Seit dem 1. Januar 2018 gelten (exemplarisch für Wuppertal) folgende Regelsätze:

Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist: 416 Euro.

Volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 374 Euro.

Volljährige bis zur Vollendung 25. Lebensjahr; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre) 332 Euro.

Kinder im 15. bis Vollendung 18. Lebensjahr (14 - 17 Jahre) 316 Euro.

Kinder ab Beginn des 7. bis Vollendung 14. Lebensjahr (6 - 13 Jahre) 296 Euro, Kinder bis 6. Lebensjahr 240 Euro.

Zu genauen Berechnung des Hartz IV-Regelsatzes gibt es im Internet praktische Hilfe: Hier klicken!