Haus und Grund: Wichtige Frist bei der Grundsteuer

Bei unverschuldetem Mietausfall ist Teilerlass möglich.

Wenn ein Vermieter unverschuldet einen größeren Mietausfall hat, kann er von der Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer einfordern. Wer das für 2017 tun möchte, sollte sich bald darum kümmern: Die Frist läuft am 31. März ab.

Hermann Josef Richter, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal, erklärt: „Lagen die Mieteinnahmen im Jahr 2017 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer. Wenn letztes Jahr gar keine Miete geflossen ist, steht dem Eigentümer sogar ein Nachlass von 50 Prozent zu.“

Den Antrag muss der Vermieter beim Steueramt der zuständigen Stadt oder Gemeinde stellen. „Die Frist ist nicht verlängerbar“, mahnt die Geschäftsführerin von Haus & Grund Wuppertal, Silke Kessel.

Für einen Grundsteuererlass sind verschiedene Gründe möglich — etwa Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder Leerstand nach einem Brand oder einem großen Wasserschaden. Steht die Wohnung jedoch wegen einer geplanten Renovierung oder eines Umbaus leer, etwa zur energetischen Sanierung, kann die Grundsteuer nicht gemindert werden.

Wenn eine Vermietung an geringer Nachfrage scheitert, kann man den Teilerlass der Grundsteuer ebenfalls beantragen. In diesem Fall müssen Vermieter belegen können, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben. Juristin Silke Kessel rät: „Man sollte die Vermietungsversuche sorgfältig schriftlich dokumentieren.“

Hermann Josef Richter

Wie intensiv muss man sich um eine Vermietung bemühen? Hermann Josef Richter sagt: „Vermieter sind grundsätzlich nicht gezwungen, ihre Wohnungen unterhalb des allgemein üblichen Mietpreisniveaus anzubieten oder unwirtschaftliche Vermietungsbemühungen vorzunehmen.“ Allerdings dürfen auch nicht unrealistisch hohe Mieten verlangt werden. „Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes müssen zumindest bei mehrjährigen Leerständen die Vermietungsbemühungen intensiviert werden, etwa durch Beauftragung eines Maklers“, sagt Silke Kessel.

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