Hintergrund: Gesetze im Vermittlungsausschuss

Berlin (dpa) - Im Tauziehen zwischen Bund und Ländern um Kompromisse bei Gesetzesvorhaben ist häufig der Vermittlungsausschuss gefragt.

HARTZ-REFORMEN: Heftigen Widerstand der Union gibt es im Herbst 2003 gegen die rot-grünen Arbeitsmarktreformen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und andere Änderungen können nur mit Zustimmung des von CDU und CSU dominierten Bundesrates in Kraft treten. Die Union will die Zuständigkeit den Kommunen überlassen. Die Bundesregierung will zunächst allein der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit die Verantwortung übergeben. Der im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Kompromiss sieht unter anderem eine gleichberechtigte Zusammenarbeit vor.

GROSSER LAUSCHANGRIFF: Im Mai 2005 regelt der Bundestag den sogenannten Großen Lauschangriff neu und kommt damit Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nach, den privaten Bereich zu schützen. Das Gesetz sieht vor, dass Abhörgeräte abgestellt werden müssen, sobald Gespräche den privaten Bereich berühren. Die Union will hingegen alle Gespräche aufzeichnen und später einen Richter entscheiden lassen, was gelöscht werden muss. Der Kompromiss erweitert den Katalog der Straftaten, bei denen abgehört werden darf.

BKA-GESETZ: Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition beschließt der Bundestag im Herbst 2008 die Online-Durchsuchung und weitere neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz erlaubt der Behörde bei Terrorgefahr erstmals unter anderem, Computer heimlich zu durchsuchen. Etliche Länder fordern Nachbesserungen. In dem ausgehandelten Kompromiss wird das ursprünglich vorgesehene Recht für die BKA-Spitze gestrichen, die Online-Durchsuchung auch ohne Erlaubnis eines Richters anzuordnen.

KFZ-STEUERREFORM: Nach heftigem Streit verständigt sich die schwarz-rote Koalition Anfang 2009 darauf, neue Autos künftig nicht mehr nur nach Hubraum, sondern auch nach dem CO2-Ausstoß zu besteuern. Die Einnahmen aus der Steuer sollen künftig an den Bund gehen. Den Ländern ist die dafür vorgesehene jährliche Entschädigung zu niedrig. Der Kompromiss sieht eine Anhebung von 8,8 auf 9 Milliarden Euro vor.

SOLARFÖRDERUNG: Im Mai 2010 beschließt der Bundestag, die Förderung neuer Solaranlagen auf Dächern um 11 bis 16 Prozent zu kürzen. Die Länder wollen jedoch höchsten 10 Prozent mittragen. Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss bleibt es bei den vorgesehenen Kürzungen, die jedoch erst drei Monate später als ursprünglich vorgesehen in Kraft treten.