Chronologie: Gustl Mollath - ein Drama in vielen Akten

Nürnberg (dpa) - Seit 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath (56) in der Psychiatrie - und kämpfte seitdem für seine Freilassung. Eine Chronologie des Falles:

- November 2002: Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 mindestens 20-mal geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe.

- Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

- September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Ein Gutachter attestiert Mollath gravierende psychische Störungen.

- Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, die als Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank arbeitet, weitere Mitarbeiter und 24 Kunden der Bank. Vorwurf: Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäfte. Die Anzeige wird später von der Staatsanwaltschaft abgelegt, weil die Angaben zu unkonkret seien.

- August 2006: Ein Gutachter bescheinigt Mollath wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg spricht ihn wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnet aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

- Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision.

- März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei „weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen“. Seine Vorwürfe hätten keinen begründeten Anfangsverdacht ergeben.

- November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss.

- 30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an.

- 18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

- 26. April 2013: Im bayerischen Landtag tritt der Untersuchungsausschuss zusammen, der den Fall durchleuchten soll.

- 28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Unterbringung vor Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

- 09. Juli: Der Untersuchungsausschusses geht zu Ende. SPD, Grüne und Freie Wähler bescheinigen Merk und den Ermittlern schwere Fehler und verlangen die Entlassung der Ministerin. CSU und FDP sehen keine Fehler bei Merk.

- 22. Juli: Nach dem Landgericht Regensburg weist auch das Oberlandesgericht Nürnberg einen Befangenheitsantrag von Mollaths Anwalt gegen einen Richter ab.

- 24. Juli: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.

- 6. August: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt die Regensburger Entscheidung auf. Das Gericht ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an.