Chronologie: Oscar Pistorius - Prozess, Urteil, Strafe
Pretoria (dpa) - Der beinamputierte südafrikanische Sprinter Oscar Pistorius gewann einst mit seinen zwei Prothesen Goldmedaillen bei Paralympics und trat auch bei Olympischen Spielen an. Die Tötung seiner Freundin brachte ihn vor Gericht - und nun für bis zu fünf Jahre ins Gefängnis.
14. Februar 2013: Nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag steht Pistorius unter Mordverdacht. Er wird festgenommen.
19. Februar: Er habe geglaubt, auf Einbrecher zu schießen, sagt er.
22. Februar: Pistorius kommt gegen Kaution und Auflagen frei. Ein Richter kritisiert Staatsanwaltschaft und Polizei: Es gebe keine klaren Beweise für eine vorsätzliche Tat. Aber auch Pistorius' Aussage sei widersprüchlich.
3. März 2014: Der Prozess beginnt in Pretoria. Pistorius beteuert erneut seine Unschuld.
15. April: Nach mehrtägigem Kreuzverhör ist die Staatsanwaltschaft weiter davon überzeugt, dass Pistorius seine Freundin absichtlich erschossen hat - und sieht viele Widersprüche in seinen Aussagen.
5. Mai: Nach längerer Pause geht der Prozess mit den Aussagen von Zeugen weiter. Manche berichten von einem verzweifelten Pistorius.
26. Mai: Der Angeklagte wird auf Anordnung des Gerichts Tagespatient in der Psychiatrie. Die Beobachtung soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit geben. Eine Psychiaterin hatte Pistorius eine Angststörung bescheinigt.
30. Juni: Pistorius ist Gutachtern zufolge voll schuldfähig.
8. Juli: Die Beweisaufnahme wird abgeschlossen.
7./8. August: Im abschließenden Plädoyer erneuert der Chefankläger seinen Mordvorwurf, der Verteidiger fordert Freispruch.
11./12. September: Pistorius entgeht einer Verurteilung wegen Mordes. Richterin Thokozile Masipa spricht ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Höchststrafe dafür beträgt 15 Jahre Gefängnis. Er bleibt bis zur Verkündung des Strafmaßes gegen Kaution in Freiheit.
13. Oktober: Die mehrtägige Anhörung zum Strafmaß beginnt.
17. Oktober: Die Verteidigung fordert, Pistorius das Gefängnis zu ersparen. Sie will Hausarrest. Die Anklage hält mindestens zehn Jahre Gefängnis für die angemessene Strafe.
21. Oktober: Richterin Thokozile Masipa verurteilt Pistorius wegen fahrlässiger Tötung von Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft. Der Sportstar akzeptiert das Strafmaß und kommt in Haft. Auch die Staatsanwaltschaft legt zunächst keine Berufung ein.