Hintergrund Das Steuerkonzept der SPD

Berlin (dpa) - Die SPD hat ihr Steuerkonzept für das Wahlprogramm vorgelegt. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abgeschafft werden. Zugleich werden Top-Verdiener stärker belastet.

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Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen ab dem Jahr 2020 auf jährlich „mindestens“ 15 Milliarden Euro, wie es hieß. Die Kernpunkte:

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG: Die SPD will den Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abschaffen. Vom teilweisen Wegfall können laut SPD Singles profitieren, die 52 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (Ehepaare: 104 000 Euro) zur Verfügung haben. Um das zu erreichen, werden die Freigrenzen angehoben. Heute wird der „Soli“ erst ab einer Freigrenze von 972 Euro für Ledige (Verheiratete: 1 944 Euro) erhoben. Wer also als Single mehr als 17 000 Euro (34 000) vom Einkommen zu versteuern hat, für den wird bisher der „Soli“ fällig. Entlastung: zehn Milliarden Euro.

SPITZENSTEUERSATZ: Derzeit greift für Ledige ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54 058 Euro der landläufig Spitzensteuersatz genannte Tarif von 42 Prozent. Dieser muss nicht auf das Gesamteinkommen gezahlt werden, sondern nur auf die Einkünfte ab eben 54 058 Euro.

Nach dem SPD-Konzept soll der Satz von 42 Prozent für Ledige erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60 000 Euro greifen. Dies entspreche einem Bruttoeinkommen von etwa 70 500 Euro für Ledige (141 000). Entlastung: rund zwei Milliarden.

Um die Entlastungen finanzieren zu können, will die SPD den Spitzensatz auf 45 Prozent anheben, der dann ab 76 200 Euro zu versteuerndem Einkommen für einen Single greift. Dies betreffe Bruttoeinkommen von etwa 87 000 für Ledige (174 000).

„REICHENSTEUER“: Bei Top-Verdienern ist derzeit ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 256 303 Euro an (Ledige) die „Reichensteuer“ von 45 Prozent fällig. Dieser Drei-Prozentpunkte-Zuschlag auf den Spitzensteuersatz soll künftig ab 250 000 Euro fix erhoben werden.

MEHRWERTSTEUER: „Besondere Privilegien für einzelne Interessengruppen“ wie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent sollen „zurückgenommen“ werden. Als Beispiel wird die Ausnahme für Hoteliers genannt („Mövenpick-Steuer“), die die schwarz-gelbe Koalition eingeführt hatte. Auch andere Subventionen würden geprüft.

ERBSCHAFTSTEUER: „Sehr große“ Erbschaften sollen höher belastet werden, es soll weniger Ausnahmen geben.

FINANZTRANSAKTIONSSTEUER: Die Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte soll auf europäischer Ebene angegangen werden.

ZU BEACHTEN IST:

- Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient das zu versteuernde Einkommen, das deutlich vom Jahresbruttoverdienst abweichen kann - unter anderem wegen der Freibeträge oder Werbungskosten. Die Tarifeckwerte verdoppeln sich, wenn Steuerpflichtige zusammenveranlagt werden. Steuerpflichtige sind nicht gleich Personen. Beim Splitting gelten also zwei Personen als ein Steuerpflichtiger.

- Es muss auch zwischen dem Grenzspitzensteuersatz von 42 Prozent und dem Durchschnittssteuersatz unterschieden werden. Während der Grenzsteuersatz nur die Belastung eines zusätzlich verdienten Euro ausdrückt, kann die steuerliche Gesamtlast etwa von Arbeitnehmern nur mit dem Durchschnittssatz ermittelt werden.