Datenschützer Schaar wertet kritisches Gutachten als Signal

Berlin (dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in dem EU-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung ein Signal an eine neue Bundesregierung. Die Einschätzung des EU-Generalanwalts sei „ein eindeutiger Hinweis aus Luxemburg, der nicht ignoriert werden kann“, erklärte Schaar.

„Die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis einer offensichtlich europarechtswidrigen Richtlinie darf nunmehr nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden.“ Genau das hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung gingen „weitreichende Eingriffe in die Rechte sämtlicher Nutzer von Telekommunikationsdiensten“ einher, erklärte Schaar, die nun nicht mehr haltbar seien.

Dem Gutachten zufolge verstößt die Speicherung von Internet- und Telefondaten aller Bürger ohne konkreten Verdacht gegen europäisches Recht. Generalanwalt Cruz Villalón schreibt, die Speicherzeit von bis zu zwei Jahren sei zu lang. Er empfahl allerdings keine Aussetzung der EU-Richtlinie, sondern Nachbesserungen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht folgt dabei in der Regel der Einschätzung seines Gutachters.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz erklärte, die Einschätzung des EU-Gutachters stärke die „Hoffnung auf eine bürgerrechtlicher Leuchtturmentscheidung des EuGH“. „Die große Koalition muss ihre Pläne, als eines der ersten Projekte die hochproblematische Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, sofort auf Eis legen, wenn sie noch bei Verstand ist.“