Union und SPD sehen keine Gefahr für Speicherpläne
Berlin (dpa) - Union und SPD sehen in dem EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung kein grundsätzliches Hindernis für das in ihrem Koalitionsvertrag geplante Instrument.
In einer ersten Stellungnahme sagte ein Sprecher des amtierenden Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU): „Wir sehen darin eine gute Chance, das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, einzubringen.“
Die gründliche Auswertung des EU-Gerichtsgutachtens dauerte zunächst noch an, wie Sprecher Jens Teschke weiter sagte. In SPD-Kreisen hieß es, die Koalitionsvereinbarung müsse nicht revidiert werden. Allerdings sei bis zu einer Umsetzung das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten.
Das Gutachten des EU-Generalanwalts am EuGH wertet die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gemäß der EU-Richtlinie von 2006 als unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Unverhältnismäßig lang sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren.
Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen und dabei gemäß Koalitionsvertrag auf EU-Ebene eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate erwirken. Die Speicherung sollen die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vornehmen. Friedrich hatte auf Unionsseite die entsprechende Koalitionsarbeitsgruppe geleitet.