Streitschlichtung (un)möglich? Die Rolle der WTO im Handelsstreit mit den USA
Genf (dpa) - Im Streit um die US-Zölle auf Stahl und Aluminium haben die betroffenen Staaten, darunter China und die EU, Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingelegt. Was kann sie tun?
REGELVERSTÖSSE: Anders als etwa die EU strengt die WTO nicht von sich aus Verfahren bei dem Verdacht an, dass abgemachte Verträge verletzt worden sind. Die Organisation urteilt nicht über Handelspraktiken von Mitgliedsländern und wacht nicht über die Einhaltung von Handelsverträgen. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, sagt ein Handelsdiplomat. Nur, wenn ein Mitglied sich über Maßnahmen eines anderen beschwert, kommt das Thema überhaupt auf den Tisch.
BESCHWERDEN: Im Stahl-Streit haben China, die EU und andere sich beschwert, die USA hätten illegale Maßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie verhängt. Solche Maßnahmen sind zwar nach WTO-Recht unter Artikel 19 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Kriterien seien aber nicht erfüllt, sagen die betroffenen Länder. Daher könnten sie im Gegenzug Zölle auf US-Exporte erheben, die ihrem Verlust durch die Stahl-Zölle entsprechen. China hat zudem Beschwerde im Streitschlichtungsausschuss eingelegt.
STREITFÄLLE: Die USA sagen, es handele sich nicht um Schutzmaßnahmen, sondern um eine Frage der nationalen Sicherheit, wie sie die WTO nach Artikel 21 GATT-Abkommen zulässt. Die USA brauchten eine heimische Stahlindustrie. Sie sagen deshalb, angedrohte Gegenzölle Chinas und der EU seien illegal. Zweiter Streitpunkt: die USA meinen, wenn Artikel 21 geltend gemacht werde, könne niemand dies in Frage stellen. Die EU und andere widersprechen.
STREITSCHLICHTUNG: Dispute werden im Streitschlichtungsausschuss gelöst. Zuerst durch ein Panel aus drei Handelsexperten, und im Falle einer Berufung durch die höchste WTO-Instanz, den „Appellate Body“. Das ist ein Gremium von sieben Juroren, aus dem jeweils drei pro Fall ein Urteil fällen, das nicht mehr angefochten werden kann. Wenn die USA mit europäischen Gegenmaßnahmen nicht einverstanden wären, müssten sie den Streitschlichtungsausschuss anrufen.
Im Stahl-Fall stellen die USA aber in Abrede, dass ein Panel sich des Falls überhaupt annehmen darf, weil es um die nationale Sicherheit geht. „Wir betreten juristisches Neuland“, sagt ein Handelsdiplomat.