Schutz, Vergeltung, Erziehung Zoll nicht gleich Zoll: Sind Trumps Abgaben eine „Strafe“?
Berlin (dpa) - Als „Strafzölle“ beschreiben viele Beobachter den Schritt von US-Präsident Donald Trump, Stahl- und Aluminium-Importe mit hohen Abgaben zu belegen. Es gibt aber noch andere Funktionen, die Zölle erfüllen können - und manchmal auch dürfen.
Eine Übersicht:
- Schutzzölle: Erhebt ein Staat oder Handelsblock eine Abgabe auf den Wert eingeführter Güter, dient dies dem Schutz der Anbieter im eigenen Land. So werden etwa die oft kritisierten Importzölle der EU für Agrarprodukte mit Unterstützung für Europas Landwirte begründet. Schutzzölle können auch die komplette Abschottung eines Marktes zum Ziel haben. Die EU-Staaten haben ihre Zuständigkeit in der globalen Handelspolitik an die Europäische Kommission in Brüssel delegiert.
- Vergeltungszölle: Diese Art lässt sich noch am ehesten mit dem Begriff „Strafzoll“ bezeichnen. Allerdings ist ein Grund für eine solche „Bestrafung“ in der Regel erst dann gegeben, wenn andere Handelspartner zuvor ihrerseits die Schranken erhöht haben. Kritiker werfen Trump vor, beim Stahl und Aluminium einseitig zu handeln - er selbst rechtfertigt die Zölle dagegen als Reaktion auf eine lange Benachteiligung der USA durch China und Europa im Welthandel. Vergeltungszölle können zulässig sein, auch innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO), die sich eigentlich den Abbau aller Handelshemmnisse auf die Fahnen geschrieben hat. Voraussetzung jedoch: Die WTO muss Regelverstöße durch ein Mitglied offiziell festgestellt haben. Erst dann dürfen andere zurückschlagen.
- Anti-Dumping-Zölle: Bietet ein Land bestimmte Produkte weit unterhalb des durchschnittlichen Weltmarkt-Preises an, kann die WTO außerdem Anti-Dumping-Zölle erlauben. Hiermit soll verhindert werden, dass andere Länder mit Billigware überschwemmt werden. Besonders China war häufig von solchen Dumping-Vorwürfen betroffen.
- Erziehungszölle: Staaten, deren Wirtschaft noch im Aufbau ist, haben besonders in den 1960er und 1970er Jahren zu diesem Instrument gegriffen. Dabei soll der eigene Markt so lange abgeschottet werden, bis er „reif“ und „erzogen“ ist und Güter selbst exportiert werden können. Einige Länder wie die früheren „Tiger-Staaten“ Südkorea, Taiwan, Hongkong und Singapur waren mit dieser Strategie erfolgreich, sie sind heute selber Elektronik- oder Finanzgiganten. In vielen Entwicklungsländern funktionierte dieser Weg aber nicht.
- Weitere Instrumente: Neben Zöllen gibt es auch Beschränkungen der Importmenge oder Subventionen eigener Exporte. Bei den Gesprächen zum Handelsabkommen TTIP standen zudem technische Regeln und Umweltvorschriften im Fokus - auch sie können als „Zölle“ wirken, wenn sie kompliziert sind und teure Mehrfach-Genehmigungen erfordern.
- Gefahr des Handelskriegs? Ein schwerer Konflikt könnte entstehen, falls die USA und ihre Handelspartner sich mit immer neuen Zöllen in eine Spirale hineinsteigern. Solche Wettläufe können Preise treiben und die Verfügbarkeit von Gütern einschränken. Auch Währungskriege - Staaten werten ihre Wechselkurse immer mehr ab, um eigene Exporte im Ausland billiger zu machen - gab es in der Geschichte schon mehrfach.