Dokumentation: Begründung von RWE für die Biblis-Klage

Berlin (dpa) - Als erster Energiekonzern hat RWE am Freitag Klage eingereicht gegen die im Rahmen des Atom-Moratoriums verfügte Abschaltung der ältesten Kernkraftwerke. Die dpa dokumentiert die RWE-Mitteilung zur Klage gegen die vorübergehende Stilllegung seines hessischen Meilers Biblis A:

„RWE Power hat heute beim zuständigen VGH (Verwaltungsgerichtshof) in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet.

Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach Paragraf 19 des Atomgesetzes nicht vor. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe.

Mit diesem Schritt stellt RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher. Unabhängig davon unterstützt das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke.

Es ist notwendig und folgerichtig, den schweren Reaktorunfall in Japan genau zu analysieren und etwaige Erkenntnisse, die sich hieraus ergeben, zur weiteren Verbesserung der hohen deutschen Sicherheitsreserven zu nutzen.

Auch alle Bemühungen, die Sicherheit der Kernkraftwerke im internationalen Verbund und auf europäischer Ebene zu überprüfen und dabei eng zusammenzuarbeiten, sind ausdrücklich zu begrüßen.“