Experte: Gerichtsvollzieher sind unbewaffnete Einzelkämpfer

Stuttgart/Krefeld (dpa) - Gerichtsvollzieher haben nach Angaben eines Experten einen gefährlichen Beruf und sind bei Einsätzen anders als die Polizei unbewaffnet.

„Sie tragen keine Schutzwesten und auch keine Waffen. Eine Bewaffnung lehnen wir ab“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Walter Gietmann, der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Stuttgart. Waffen seien Sache der Polizei. Wie der Fall der fünf Toten bei einer Zwangsräumung in Karlsruhe zeige, gebe es in dem Beruf keine 100-prozentige Sicherheit.

Bei Zwangsräumungen liege in der Regel keine akute Gefahrensituation vor, sagte Gietmann. Von der ersten Mitteilung über einen Räumungstermin bis zur eigentlichen Räumung vergehen bis zu vier Wochen. Ein Schlosser wie im Fall Karlsruhe komme mit, wenn der Besitzer die Tür nicht öffnen sollte.

Vor Ort seien außerdem meist noch zwei Zeugen, meistens Nachbarn. Die Polizei sei nicht die Regel, sie werde erst gerufen, wenn es Probleme gebe. „Der Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich ein Einzelkämpfer, der die Zwangsvollstreckung alleine durchführt.“

In der vergangenen Zeit mehren sich nach Auskunft von Gietmann Fälle, in denen sich Schuldner jeglicher Kommunikation entziehen. „Auf Schreiben wird nicht reagiert, Gerichtstermine werden nicht eingehalten.“ Gerichtsvollzieher wüssten in diesen Fällen nicht, „was sie hinter der Tür erwartet“.

Gietmann forderte eine bessere Ausbildung der Gerichtsvollzieher, die seiner Ansicht nach mit einem Bachelor-Abschluss an einer Fachhochschule enden sollte. „Derzeit kommen künftige Gerichtsvollzieher aus dem mittleren Dienst der Justiz und durchlaufen eine 20-monatige Fortbildung.“ Diese sei auch noch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. So gehört beispielsweise ein Kurs in Selbstverteidigung nicht zum Repertoire. „Wir brauchen eine Ausbildung, die den angehenden Gerichtsvollziehern intensiver beibringt, wie sie Gefahren vermeiden, mit kritischen Situationen besser umgehen können und Eskalationen vermeiden.“

In Karlsruhe starben am Mittwoch fünf Menschen nach einem Geiseldrama. Ein Gerichtsvollzieher, zwei Begleiter und eine Frau starben, weil ein Mann die Zwangsräumung einer Wohnung nicht akzeptierte. Der Geiselnehmer erschoss sich nach der Tat selbst.

Im Jahr 2010 gab es rund 6,4 Millionen Zwangsvollstreckungen in Deutschland, davon sind etwa fünf Prozent Räumungen. Es gibt etwa 4500 Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik.