Gerichtsvollzieher lehnt Bewaffnung ab
Polch (dpa) - Trotz der blutigen Karlsruher Geiselnahme nach einer Zwangsräumung brauchen Gerichtsvollzieher nach Ansicht ihres rheinland-pfälzischen Landesvorsitzenden keine Bewaffnung.
Das sei nicht sinnvoll, sagte der Landeschef im Berufsverband der Gerichtsvollzieher, Theo Geishecker, am Mittwoch in Polch. Es sei fraglich, ob Waffen die Arbeit sicherer machen würden. „Es gibt auch die Polizei, die kann man hinzuziehen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Der Gerichtsvollzieher könne die Beamten anfordern, wenn er einen Klienten nicht kenne und den Eindruck habe, dass dieser Schwierigkeiten machen könne.
In Karlsruhe waren am Mittwoch fünf Menschen nach einem Geiseldrama ums Leben gekommen. Ein Gerichtsvollzieher, zwei Begleiter und eine Frau starben, weil ein Mann die Zwangsräumung einer Wohnung nicht hinnehmen wollte. Auch der Geiselnehmer selbst ist unter den Toten.
Man könne nie die Einzelfälle ausschließen, in denen jemand gewalttätig wird, sagte Geishecker. „Das wird es immer wieder geben.“ Die Gerichtsvollzieher würden zwar während ihrer Ausbildung auf kritische Situationen vorbereitet. Aber: „Psychologisches Training in der ausgeprägten Form gibt es nicht.“ Zudem sei es schwierig, sich auf solche Situationen theoretisch vorzubereiten.