Fragen & Antworten: Wie geht es weiter?

Ehingen (dpa) - Alle Bemühungen um Transfergesellschaften sind gescheitert - mehr als 10 000 Schlecker-Beschäftigte stehen nun ohne Job da. Welche Optionen bleiben ihnen jetzt? Die wichtigsten Antworten:

Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Schlecker-Beschäftigten?

Vielen bleibt wohl nur der Gang zur Arbeitsagentur. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer Voraussetzungen wie die Anwartschaftszeit erfüllt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn man in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Wie gut die Job-Chancen für die Betroffenen sind, wird unterschiedlich beurteilt. Gewerkschafter sind pessimistisch, die Bundesagentur für Arbeit sieht gute Chancen. Derzeit gebe es bundesweit 25 000 offene Stellen für Verkäuferinnen. Allerdings sind viele der bei Schlecker beschäftigten Frauen gering qualifiziert.

Was bringt den Mitarbeitern ein Gang vor Gericht?

Wer Kündigungsschutzklage einreichen will, muss dies innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht tun. Arbeitsrechtler verweisen darauf, dass die Sozialauswahl der entlassenen Mitarbeiter sehr schnell getroffen werden musste - und deshalb viele Angriffspunkte für Klagen bieten könnte. Hat eine Klage Erfolg, kann die Kündigung sogar für unwirksam erklärt werden. Im Fall Schlecker rechnen Experten mit einer Klagewelle.

Welche Folgen hat das für das Unternehmen?

Die Aussicht auf zahlreiche Klagen und langwierige Gerichtsverfahren könnten potenzielle Investoren abschrecken. Sollten Kündigungen gar zurückgezogen werden, müsste der Investor auch diese Mitarbeiter übernehmen. Da der mögliche Käufer aber bei Geschäftsabschluss nicht absehen kann, wie viele der bisher gekündigten Mitarbeiter er übernehmen müsste, könnte es den Deal unattraktiv machen - im schlimmsten Fall hat er mehr Personalkosten als geplant. „Kein Kaufinteressent wäre bereit, das Risiko mit der Übernahme einzugehen“, sagt das Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, Michael Eckert, aus Heidelberg.

Was müssen die ungekündigten Mitarbeiter befürchten?

Zunächst einmal würde ein Investor auch alle bestehenden Verträge übernehmen, wie sie sind. Es können allerdings auch Änderungsverträge abgeschlossen werden, die niedrigere Gehälter für die Beschäftigten bedeuten könnten. Darüber wird laut Verdi noch verhandelt. Ein Gutacht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) sieht allerdings die Perspektiven für ein Überleben der Kette äußerst skeptisch.

Was bringt der Sozialplan den gekündigten Mitarbeitern?

Der vereinbarte Sozialplan ist zunächst einmal gesetzlich vorgeschrieben. Er könnte den Mitarbeitern etwa Abfindungen ermöglichen. Bei einer Insolvenz sind diese aber Teil der Insolvenzmasse, und diese wird erst am Ende des Verfahrens festgesetzt. Das bedeutet: Die Beschäftigten müssten möglicherweise monate- oder gar jahrelang auf die Abfindung warten. Experten zufolge dürften die Abfindungen dann aber auch nicht allzu hoch ausfallen - das hängt auch davon ab, wie groß die Insolvenzmasse ist.

Was hätte eine Transfergesellschaft den Mitarbeitern gebracht?

Sie hätte die Beschäftigten vor dem unmittelbaren Sturz in die Arbeitslosigkeit bewahrt. In der Transfergesellschaft hätten sie ein halbes Jahr lang 80 Prozent ihres letzten Nettogehalts bekommen. Außerdem hätten die Gesellschaften den ehemaligen Schlecker-Mitarbeitern geholfen, möglichst schnell einen neuen Job zu finden - unter anderem durch Qualifizierungsmaßnahmen. Skeptiker sind allerdings überzeugt, dass die Arbeitsagentur das genauso gut kann wie eine Transfergesellschaft.