F&A: Warum Hartz-IV-Empfänger oft leer ausgehen
Berlin (dpa) - Noch haben Union und FDP ihren Streit über das geplante Betreuungsgeld für Eltern von Kleinkindern nicht beigelegt, da geht die Aufregung schon weiter: Langzeitarbeitslose - also Empfänger von Hartz-IV-Leistungen - sollen beim Betreuungsgeld leer ausgehen.
Kritiker sprechen von Skandal, Diskriminierung und einer Zwei-Klassen-Gesellschaft für Kinder. Wichtige Fragen und Antworten zu Hartz IV:
Was ist Hartz IV?
Hartz IV ist ein Sozialleistungssystem, das Langzeitarbeitslosen und ihren Familien ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern soll. Es bildet praktisch das unterste Sicherungsnetz. Derzeit liegt der Regelsatz für einen Alleinstehenden bei 374 Euro und bei jeweils 337 Euro für Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Kinder erhalten nach Alter gestaffelte Hartz-IV-Leistungen. Hinzu kommen noch Miet- und Heizkosten für eine angemessene Wohnung. Diese Leistungen werden aus Steuergeldern bezahlt. Ziel von Hartz IV ist zugleich, die Betroffenen, sofern sie erwerbsfähig sind, in Arbeit zu bringen.
Wer erhält Hartz IV?
Derzeit sind 6,2 Millionen Menschen in Deutschland im Hartz-IV-System. Darunter sind nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit knapp 1,9 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und etwa 353 000 Kleinkinder unter drei Jahren.
Was gibt es noch?
Wer Hartz IV bekommt, hat für den Nachwuchs generell Anspruch auf einen kostenlosen Platz im Kindergarten. Das vor Jahresfrist gestartete Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder armer Familien sieht weitere Leistungen vor, wie ein fast kostenloses Schulmittagessen, Nachhilfe bei Bedarf, Zuschüsse zu Schulheften, Bleistiften und Schulausflügen sowie Mitgliedsbeiträge für Sportverein oder Musikschule. Auch Radio und Fernsehen sind frei
Was gibt es nicht?
Da Hartz IV als Grundsicherung nur das Existenzminimum abdecken soll, werden zusätzliche Einkünfte damit grundsätzlich verrechnet. Dies gilt gleichermaßen für das staatliche Kindergeld und das Elterngeld. Eine Anrechnung des geplanten Betreuungsgeldes auf die Hartz-IV-Zahlung wäre also konsequent und ist im Sozialgesetzbuch auch pauschal schon so vorgesehen. Ausnahmen bei der Anrechnung gibt es allerdings beim Hinzuverdienst: Von diesem bleiben die ersten 100 Euro unangetastet, was darüber hinaus geht wird - bis 1000 Euro monatlich - zu 80 Prozent auf Hartz angerechnet.