Hintergrund: Begriffe der Schuldenkrise

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die Schuldenkrise soll nun ein verbindlicher Pakt für mehr Haushaltsdisziplin weiterhelfen. Schuldenbremse, Sanktionen und andere Begriffe aus der Krisensprache:

STABILITÄTSUNION: Um die Stabilität der Euro-Zone zu gewährleisten, schließen die 17 Euro-Länder und möglicherweise 9 weitere Staaten, die den Euro noch nicht haben, einen zwischenstaatlichen Vertrag. Der Text soll im März kommenden Jahres vorliegen. Das Regelwerk sieht automatische Sanktionen gegen Defizitsünder sowie mehr Durchgriffsrechte für die EU-Kommission und den Europäischen Gerichtshof vor. Dabei darf es Bestimmungen der EU-Verträge nicht widersprechen.

FISKALUNION: Was damit genau gemeint ist, bleibt schwammig. Die Vertragsländer verpflichten sich künftig zu mehr Haushaltsdisziplin. Kritiker sagen, es sei der Beginn einer gemeinsamen Wirtschaftsregierung, einer gemeinsamen Haftung aller Länder für die Schulden im Euro-Raum und damit des Verlusts der nationalen Budgethoheit.

SCHULDENBREMSE: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in ihren jeweiligen Verfassungen eine Schuldenobergrenze festzuschreiben. Sie begrenzt das jeweilige strukturelle Defizit auf maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung. Beim Strukturdefizit werden konjunkturelle und Sondereffekte ausgeklammert. Wird dieser Wert überschritten, soll ein „automatischer Korrekturmechanismus“ in Gang gesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof soll über die Umsetzung in nationales Recht wachen.

VERSCHÄRFTE SANKTIONEN: Gegen Schuldensünder, die bei der Neuverschuldung gegen die Defizitregel von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt verstoßen, wird es automatische Sanktionen geben. Die Einleitung des Verfahrens kann nur mit der qualifizierten Mehrheit der EU-Finanzminister gestoppt werden.

RETTUNGSSCHIRM: Die Ausleihkapazität des Krisenfonds für klamme Eurostaaten EFSF soll mit einem Kredithebel auf etwa 750 Milliarden Euro ausgeweitet werden. Der dauerhafte Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll um ein Jahr auf kommenden Juli vorgezogen werden.

IWF: Für den Internationalen Währungsfonds (IWF) sollen 200 Milliarden Euro verfügbar werden, mit denen er kriselnden Eurostaaten beistehen kann. Das Geld soll von den Zentralbanken zur Verfügung gestellt werden.