Hintergrund: Besonderheiten des Bremer Wahlrechts
Bremen (dpa) - Beim Urnengang in Bremen gibt es einige Besonderheiten. Statt eines Wahlzettels gibt es ein DIN-A4-Heft. Man kann nicht nur zwei, sondern fünf Kreuzchen machen und neben Parteien können auch Kandidaten direkt gewählt werden.
Das neue Wahlsystem ermöglicht Panaschieren und Kumulieren. Alle Kandidaten werden im Wahlheft vorgestellt und können einzeln gewählt werden. Die Wähler können ihre fünf Stimmen auf Parteien und Bewerber verteilen (panaschieren) oder alle auf einen Kandidaten vereinigen (kumulieren).
Zudem dürfen erstmals in einem Bundesland 16- und 17-Jährige ein Landesparlament wählen. Unter den rund 500 000 Wahlberechtigten sind erstmals auch fast 10 000 Jugendliche.
Im Bremer Wahlrecht gibt es zudem immer schon eine weitere Besonderheit. Überspringt eine Partei oder Wählergemeinschaft in einer der beiden Städte des aus Bremen und Bremerhaven bestehenden Bundeslandes die Fünf-Prozent-Hürde, erlangt sie ein Mandat im Landtag des kleinsten Bundeslandes.