Hintergrund: Der europäische Rettungsfonds ESM
Berlin (dpa) - Der geplante dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll nach den neuesten Plänen der Euro-Länder Mitte 2012 starten und damit ein Jahr früher als bisher geplant.
Der ESM löst den Rettungsschirm EFSF ab.
Zusammen mit dem ESM-Vertrag sollen auch schärfere Regeln für die 17 Euro-Länder vereinbart werden und die Währungsunion so auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt werden. Aus einem Hilfsfonds würde damit also ein Vertrag für die angestrebte Fiskalunion.
FINANZSTRUKTUR: Der ESM soll über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Bei diesem maximalen Darlehensvolumen soll es unabhängig von den Verpflichtungen des auslaufenden Rettungsfonds EFSF bleiben. Um das Volumen tatsächlich zu erreichen, soll der ESM mit 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf Bareinlagen und 620 Milliarden auf abrufbares Kapital in Form von Garantien. So soll die Bestnote bei der Kreditwürdigkeit („AAA-Rating“) garantiert sein.
DEUTSCHLAND: Deutschland springt nicht mehr nur als Bürge ein: Berlin steuert rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an Garantien bei. Bisher soll die Bareinlage in fünf gleichen Raten von je rund 4,3 Milliarden Euro gezahlt werden.
Wegen des früheren ESM-Starts wird die erste Rate aber schon Mitte 2012 fällig. Dafür muss Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt für 2012 vorlegen. Die erste Rate könnte auch weit höher ausfallen, sollte der ESM rascher aufgefüllt werden. Einige Euro-Staaten könnten ihren gesamten - weit geringeren - Betrag für den Kapitalstock auf einen Schlag schon 2012 einzahlen. Im Extremfall kann der Bundesetat mit 190 Milliarden Euro belastet werden.
GLÄUBIGERBETEILIGUNG: Private Geldgeber und Inhaber von Staatsanleihen wie Banken und Versicherer sollen an Rettungsmaßnahmen nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt werden. Es geht um Praktiken, die die Märkte und Mitgliedstaaten kennen. Auf schärfere Vorgaben wurde verzichtet. Die Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen der Euro-Länder (Collective Action Clauses/Cacs), sollen weiter in den ESM eingebracht werden. Die Entschuldung Griechenlands mit einem freiwilligen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen soll aber ein Einzelfall bleiben.
ENTSCHEIDUNGEN: Ist die Finanzstabilität der Eurozone bedroht, kann der ESM mit einer Mehrheit von 85 Prozent des Kapitalschlüssels entscheiden.