Er koordiniert die Zusammenarbeit der Dienste untereinander und mit anderen Behörden, kümmert sich um deren Finanzausstattung und hält Kontakt zu dem für die Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium. Für diese Aufgaben hat er eine eigene Abteilung im Kanzleramt.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist dem Kanzleramt direkt unterstellt, das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Innenministerium, der Militärische Abschirmdienst dem Verteidigungsministerium.