Hintergrund: Die Eckpunkte der Einigung im Atomstreit

Lausanne (dpa) - Die Einigung im Atomstreit mit dem Iran umfasst nach Angaben der deutschen und der US-Regierung folgende Kernpunkte:

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- Der Iran verpflichtet sich, seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen.

- In den ersten 10 Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Uran-Anreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19 000 auf rund 6100 sinken.

- Der Iran verpflichtet sich, Uran nur noch auf 3,67 Prozent anzureichern. Für den Bau einer Atombombe bräuchte das Land Uran, das auf 90 Prozent angereichert ist. Die Menge des bereits auf 3,67 Prozent angereicherten Urans wird für 15 Jahre von 10 000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert.

- Nach Ablauf dieser Zeiträume sollen Anreicherung, Forschung und Entwicklung nur in engen Grenzen und nur unter strikter Kontrolle erlaubt sein.

- Der Iran zerstört keine seiner Atomanlagen. Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natanz stattfinden. Der Schwerwasserrektor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein zum Bau von Atomwaffen nutzbares Plutonium produzieren kann. Die lange geheim gehaltenen Anreicherungsanlage Fordo südlich von Teheran soll in ein Forschungszentrum für Nukleartechnologie verwandelt werden.

- Alle nuklearen Aktivitäten des Iran werden bis zu 25 Jahre durch die Internationale Atomenergiebehörde kontrolliert. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier nennt das vereinbarte Kontrollsystem „beispiellos in Intensität und Laufzeit“.

- Im Gegenzug soll der Westen seine Wirtschaftssanktionen aufheben. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen aber umgehend wieder in Kraft treten. Kontrolliert wird das Atomprogramm durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA). Unklar ist nach wie vor, wie schnell die Sanktionen gelockert werden.

- Die Details einer bindenden Vereinbarung sollen bis Ende Juni ausgehandelt werden.