Hintergrund: Die Rolle der Staatsanwaltschaft im Fall Edathy
Hannover (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Hannover schweigt zu den Gründen der Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy. Gesetzlich ist eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft laut dem niedersächsischen Pressegesetz zu Auskünften verpflichtet.
Jedoch können sie verweigert werden, wenn dadurch ein „schwebendes Verfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“. Auf diesen Punkt beruft sich die Staatsanwaltschaft und argumentiert darüber hinaus, dass die Verschwiegenheit „dem Schutz des Betroffenen“ dienen soll.
Edathy wirft der Behörde vor, dass es keinen triftigen Grund für die Durchsuchungen in Berlin und Niedersachsen gegeben habe. „Nach mir vorliegenden Informationen wirft mir die Staatsanwaltschaft ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor“, sagte er „Spiegel Online“ am Mittwoch. „Die Durchsuchungen waren nicht nur unverhältnismäßig, sondern stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen“, sagte der nach 15 Jahren aus dem Bundestag ausgeschiedene Politiker.
Problematisch in dem Fall ist, dass ein Foto von der Durchsuchung der Wohnung Edathys in seinem Heimatort Rehburg von einer Zeitung gedruckt wurde. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) bat die Generalstaatsanwaltschaft um eine Stellungnahme, wie das Foto an die Öffentlichkeit gelangen konnte. Fraglich ist aber, ob die Ermittler dies hätten verhindern können. Der Reporter der Tageszeitung „Die Harke“ hatte berichtet, dass er einen Tipp aus der Bevölkerung bekommen habe und daraufhin zu der Wohnung gefahren und dort Zeuge der Durchsuchung geworden sei.