Hintergrund: Präimplantationsdiagnostik im Ausland
Berlin (dpa) - Im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersuchen und dann auswählen - in vielen Ländern ist das bereits erlaubt. Regeln für Präimplantationsdiagnostik (PID) im Ausland:
BELGIEN: Seit 1994 testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.
DÄNEMARK: Bei einem Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen. Seit 2004 ist PID zulässig, um ein geeignetes Spendergeschwister für ein bereits geborenes todkrankes Kind zu erzeugen.
FRANKREICH: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Die erste Lizenz gab es 1999.
GROSSBRITANNIEN: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziellen Behörde, die Tests werden an lizenzierten Zentren durchgeführt. Das Anwendungsspektrum gilt als relativ breit. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.
NORWEGEN: Die PID ist nach einer Neuregelung des Biomedizingesetzes 2003 nur in Fällen bestimmter schwerer unheilbarer Erbkrankheiten erlaubt. Die Auswahl eines Spendergeschwisters für ein bereits geborenes unheilbar krankes Kind ist mit Ausnahmegenehmigung zulässig.
SCHWEDEN: Bei schweren Erbkrankheiten oder chromosomalen Störungen, die zum frühzeitigen Tod führen können, ist die PID erlaubt.
USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.