Hintergrund: Reisewarnungen bei Lebensgefahr
Berlin (dpa) - Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen, wenn „eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht“. Die Warnungen enthalten den „dringenden Appell“, generell auf Reisen in ein Land oder eine Region zu verzichten.
Deutsche, die in dem betroffenen Land leben, werden dann zur Ausreise aufgefordert.
Reisewarnungen werden nur selten ausgesprochen. Häufiger sind allgemeine Reisehinweise, etwa über gesundheitliche Gefahren oder Besonderheiten im Strafrecht. Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken aufmerksam und können zum Beispiel empfehlen, auf „nicht unbedingt erforderliche“ Reisen zu verzichten.
Die Sicherheitslage in einem Land ist oft unübersichtlich und kann sich schnell ändern. Die Reisehinweise werden darum ständig aktualisiert und gegebenenfalls verschärft. Auf der Liste der Länder mit einer Reisewarnung für ihr ganzes Gebiet stehen aktuell Somalia, Afghanistan, der Irak, Haiti, der Kongo, die Elfenbeinküste und der Gaza-Streifen der Palästinensergebiete.
Als Sicherheitshinweis für Ägypten gilt wegen der instabilen Lage aktuell eine sogenannte Teilreisewarnung. Darin wird ausdrücklich vor Fahrten in die Städte Kairo, Alexandria und Suez gewarnt. Von Reisen in die übrigen Landesteile - einschließlich der Feriengebiete am Roten Meer - wird dringend abgeraten.
Besonders in Kairo, wo die gewaltsamen Ausschreitungen bisher ihren Höhepunkt hatten, wird dringend geraten, Menschenansammlungen zu meiden. Die Ausgangssperren in Großstädten sollten unbedingt beachtet werden.
Ähnliche Teilreisewarnungen wie für Ägypten gelten zur Zeit für einzelne Regionen im Libanon, im Jemen, Pakistan, Algerien und fünf weitere Staaten.