Stichwort: Das Freitagsgebet der Muslime
Berlin (dpa) - Der Freitag ist der Versammlungstag aller islamischen Gemeinden. Der Besuch des Freitagsgebetes, üblicherweise in einer Moschee, ist Pflicht für jeden männlichen, gesunden Muslim im Erwachsenenalter.
Der Koran verlangt in Sure 69: „Oh Gläubige, wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedächtnis Allahs und lasst das Kaufgeschäft ruhen.“ Der Freitag soll als Versammlungstag gewählt worden sein, weil er auch Markttag war.
Das Freitagsgebet besteht aus den eigentlichen Gebeten und der Predigt eines Imams (Vorbeters). Der erste Teil der Predigt ist religiös geprägt, Koranverse werden rezitiert. Den zweiten Teil bestimmen soziale und politische Themen.
Ursprünglich eine religiöse Zeremonie, hat das Freitagsgebet vor allem nach der islamischen Revolution im Iran von 1979 auch einen politischen Charakter erhalten. Bei den gegenwärtigen Protesten in mehreren arabischen Ländern ist oft das Freitagsgebet Signal für den Beginn neuer Demonstrationen der dort versammelten Muslime.