Hintergrund: Sanktionen der EU und USA gegen Russland
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union und die USA haben im Zuge der Krim-Krise im März Sanktionen gegen Russland verhängt. Die EU setzte in einer ersten Stufe ihre Verhandlungen mit Russland über Visa-Erleichterungen sowie über das neue Grundlagenabkommen aus.
EU und USA verhängten zudem Strafmaßnahmen wie Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen mehrere Russen und Ukrainer, darunter auch enge Vertraute von Kremlchef Wladimir Putin. Nach der Eskalation der Lage in der Ostukraine beschloss die EU Mitte April eine Ausweitung des Personenkreises, auch die amerikanische Liste wurde erweitert.
Sowohl von der EU als auch von den USA mit Sanktionen belegt sind unter anderem der Vorsitzende der Staatsduma Sergej Naryschkin, die Vorsitzende des Föderationsrates Valentina Matwijenko, der russische Vize-Regierungschef Dmitri Rogosin und der moskautreue Krim-Regierungschef Sergej Aksjonow. Strafmaßnahmen der USA gelten auch für den entmachteten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch sowie für den Chef von Putins Präsidialverwaltung Sergej Iwanow. Auf der EU-Liste findet sich zudem der als „antiwestlicher Scharfmacher“ geltende russische Staatsreporter Dmitri Kisseljow.
Das EU-Parlament hatte angesichts der angespannten Lage in der Ostukraine bereits am 17. April eine rasche Verschärfung der Sanktionen gegen Russland gefordert. Die EU-Regierungen sollten sofort Wirtschaftssanktionen einleiten und ein Embargo auf Rüstungsgüter und Technologien verhängen, hieß es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung.
US-Präsident Barack Obama hatte bereits per Anordnung den Weg frei gemacht für Sanktionen gegen ganze russische Wirtschaftszweige. Damit haben die USA die Möglichkeit, auch den für Russland wichtigen Gas- und Öl-Sektor mit Strafmaßnahmen zu belegen.