Hintergrund: Sanktionen der EU und USA
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union und die USA haben im Zuge der Ukraine-Krise Sanktionen gegen Russland verhängt. Die EU setzte im März in einer ersten Stufe ihre Verhandlungen mit Moskau über Visa-Erleichterungen sowie über das neue Grundlagenabkommen aus.
EU und USA verhängten zudem Strafmaßnahmen wie Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen mehrere Russen und Ukrainer, darunter auch enge Vertraute von Kremlchef Wladimir Putin.
Nach der Eskalation der Lage in der Ostukraine erweiterte die EU Ende April die Liste auf 48 russische Spitzenpolitiker und maßgebliche Vertreter der prorussischen Aufständischen im Osten der Ukraine. Dazu gekommen sind unter anderem der Leiter der selbst ernannten „Volksrepublik Donezk“, Andrej Purgin, und Igor Strelkow, der an Zwischenfällen in der Stadt Slawjansk beteiligt war. Zudem hatten die EU-Außenminister angekündigt, dass bei einer Verschärfung der Strafmaßnamen auch Organisationen und Firmen auf die Sanktionsliste kommen sollen.
Am Montag verhängten die 28 EU-Außenminister nun gegen 13 weitere Personen Einreiseverbote und Kontensperrungen. Erstmals wurden zudem zwei Unternehmen auf der Krim, die von Russland verstaatlicht wurden, auf eine schwarze Liste der EU gesetzt.
Auch die amerikanische Liste wurde mehrmals erweitert. Bereits Ende April wurden neben 45 Einzelpersonen auch rund rund 20 Unternehmen aufgeführt, darunter Banken und Firmen aus der Energiebranche.
Sowohl von EU als auch von US-Seite mit Sanktionen belegt sind unter anderem: der Vorsitzende der Staatsduma Sergej Naryschkin, die Vorsitzende des Föderationsrates Valentina Matwijenko, der russische Vize-Regierungschef Dmitri Rogosin und der moskautreue Krim-Regierungschef Sergej Aksjonow. Strafmaßnahmen der USA gelten zudem auch für den entmachteten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch.