Hintergrund: Statt „lebenslang“ „Verwahrung“

Berlin (dpa) - Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe in ihrem Strafrecht abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt nur noch eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer hinter Gittern bleiben. Denn schon beim Urteilsspruch kann ein Gericht die sogenannte Verwahrung („forvaring“) verhängen, deren Ende ungewiss ist.

Während im deutschen Strafrecht die Sicherungsverwahrung nach der Verbüßung der eigentlichen Freiheitsstrafe beginnt, kann in Norwegen die Verwahrung bereits nach dem Verurteilung beginnen. Nach 21 Jahren „forvaring“ kann diese Strafe dann zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl dieser Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, ist es nach Ansicht norwegischer Strafrechtsexperten möglich, dass ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod hinter Gittern sitzt.

Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen in Norwegen ähnlich wie beim deutschen Maßregelvollzug in eine geschlossene Fachklinik. Einige weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit geltende Patienten saßen in der Bundesrepublik 30 und mehr Jahre bis zu ihrem Tod in der Klinik. Das ist auch in Norwegen möglich, wo der Aufenthalt in der Psychiatrie ebenfalls nicht von vornherein zeitlich befristet ist. Ein Staatsanwalt kann alle drei Jahre den Aufenthalt dort verlängern. Ein psychisch kranker Straftäter hat das Recht, einmal im Jahr seine Entlassung zu beantragen.