Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung

Berlin (dpa) - Telekommunikationsunternehmen in Europa sollen auf Vorrat Daten von Bürgern speichern - für den Fall, dass Polizei und Terrorfahnder sie später einmal brauchen. Basis dafür ist eine EU-Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung von 2006 (2006/24/EG).

Sie verpflichtet die Staaten, dafür zu sorgen, dass Telekom-Unternehmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten von Privatleuten über Telefonate und E-Mails festhalten. Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist es, schwere Straftaten zu verhüten und besser verfolgen zu können.

Laut EU-Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Name und Anschrift des Teilnehmers sowie Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Telefonverbindung - bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn - festgehalten werden. Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails gehören ebenfalls dazu. Der Inhalt des Gesprächs ist demnach nicht betroffen.

In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung rechtlich noch nicht geregelt. Zwar trat 2008 ein entsprechendes Gesetz in Kraft, 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung aber für verfassungswidrig. Nach Ansicht der Richter war der Datenschutz nicht ausreichend und die Hürden für den staatlichen Zugriff zu niedrig. Die EU-Richtlinie selbst stellten die Richter dabei nicht infrage und sprachen sich für eine Neufassung des deutschen Gesetzes aus.

Die EU-Kommission kritisiert generell Mängel bei der Umsetzung der Richtlinie in den 27 EU-Staaten. Brüssel droht Deutschland sowie mehreren anderen Staaten daher mit rechtlichen Schritten, um nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu erzwingen.