Stichwort: Terrorermittlungen der Bundesanwaltschaft
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft schaltet sich in allen Fällen ein, die für die Staatssicherheit von Bedeutung sind. Darunter fallen vor allem Terrorismus und Spionage.
Die Karlsruher Behörde, die vom Generalbundesanwalt geleitet wird, kann dabei aber nicht nach Gutdünken vorgehen, sondern muss sich an komplizierte Zuständigkeitsvorschriften halten. Diese beschreiben, bis zu welcher Stufe die Staatsanwaltschaften an den betroffenen Orten zuständig bleiben und ab wann die Bundesanwaltschaft das Verfahren an sich ziehen darf.
Im Berliner Fall sind die Verdächtigen sehr früh aufgeflogen, nach juristischen Maßstäben fast zu früh. Mit den bislang vorliegenden Indizien lässt sich möglicherweise nur schwer der Nachweis führen, dass ein konkreter Terroranschlag geplant war oder dass eine neue Terrorzelle entstanden ist. Deshalb sieht sich die Bundesanwaltschaft nicht als zuständig an. Dies könnte sich allerdings ändern, wenn im Laufe der Ermittlungen Hinweise auf konkrete Terroranschläge gefunden werden.
Der Unterschied wird deutlich im Vergleich zu den im April in Düsseldorf verhafteten mutmaßlichen Al-Kaida-Terroristen. Sie waren mit den Vorbereitungen zum Bau einer Bombe weiter vorangeschritten. Zudem ergaben die Ermittlungen, dass sie mit einem internationalen Terrornetzwerk in Verbindung standen und vielleicht sogar in deren Auftrag aktiv wurden.
Zuletzt hatte die Bundesanwaltschaft zudem die Ermittlungen beim Fall des Kosovo-Albaners übernommen, der im März 2011 am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten getötet hat. Auch bei dem Verfahren gegen die Sauerland-Gruppe, die 2007 festgenommen wurde, war sie beteiligt. Nicht zuletzt versucht sie noch immer zu klären, wer im Jahr 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet hat. Zurzeit läuft das Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart.