Hintergrund: Wie es mit der Hartz-Reform weitergeht

Berlin (dpa) - Nachdem die Kompromissgespräche von Koalition und Opposition zur Hartz-IV-Reform gescheitert sind, gibt es für den Fortgang des Verfahrens mehrere Möglichkeiten:

- Mit seiner schwarz-gelben Mehrheit billigt der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag das Hartz-IV-Paket mit den Vorschlägen der Koalition - gegen die Opposition. Dies nennt man ein „unechtes Vermittlungsergebnis“. Für Gesetze, die wie das Hartz-Paket nur mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten können, ist dies ein ungewöhnliches Verfahren, sagen Fachleute. Einen Grund zur Beanstandung sehen sie aber nicht.

- Am Freitag steht dann das Hartz-Paket in der nachgebesserten Koalitionsversion im Bundesrat zur Abstimmung. Dort hat Schwarz-Gelb keine eigene Mehrheit. Es reicht aber, wenn eines der Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von SPD oder Grünen dem Vorhaben zustimmt. Bei der Entscheidung im Dezember war die Hartz-Reform an der rot-grünen Sperrminorität gescheitert. Das von einer schwarz-gelb-grünen Regierung geführte Saarland und eventuell auch das schwarz-rot regierte Sachsen-Anhalt gelten als mögliche Wackelkandidaten. Die Bundesregierung hat Hoffnung, dass sich deren Haltung noch ändert, weil sie dem Angebot einer Milliardenentlastung für die Kommunen nicht widerstehen können. Dann könnten der um 5 auf 364 Euro erhöhte Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger, das Bildungspaket für die bedürftigen Kinder und die Milliarden-Entlastung für die Kommunen bei den Sozialhilfeausgaben rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

- Sollte das nachgebesserte, vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit verabschiedete Hartz-Paket im Bundesrat aber wieder durchfallen, geht alles von vorne los: Der Bundestag ruft den Vermittlungsausschuss an - und alle Beteiligten müssen wieder an den Verhandlungstisch zurück. Ein neues Tauziehen zwischen Koalition und Opposition ist dann zu erwarten. Es könnte sich bis nach den Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 27. März hinziehen.