Hintergrund: Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Bingen (dpa) - Ein Asylantrag kann nur in Deutschland gestellt werden. Die Verfahrensdauer ist sehr unterschiedlich und reicht von etwa drei Monaten bis zu mehr als einem Jahr.
Nach der Einreise gibt der Flüchtling an, dass er Asyl beantragen will. Er wird dann in eine Erstaufnahme-Einrichtung gebracht. Die von einem Bundesland betriebene Einrichtung nimmt die Personalien des Flüchtlings auf und gibt sie an eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter.
Das BAMF nennt dem Flüchtling einen Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung: Dabei werden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht. In der Regel wird der Reisepass eingezogen und zur Akte genommen. Die Fingerabdrücke werden mit der Eurodatenbank Eurodac und der nationalen Datenbank AFIS abgeglichen. Dabei wird geprüft, ob der Flüchtling bereits in einem anderen EU-Staat mit Fingerabdruck erfasst wurde - dann greift das Dublin-Abkommen, und der Flüchtling kann in diesen EU-Staat überstellt werden.
Wird das Asylverfahren in Deutschland fortgeführt, legt der Antragsteller in einer nichtöffentlichen Anhörung die Fluchtgründe dar. Der Entscheider, ein Beamter des BAMF, hält die wesentlichen Inhalte schriftlich fest, der Antragsteller erhält eine Kopie davon.
Die Entscheidung wird in einem Bescheid schriftlich zugestellt. Bei einer Ablehnung kann der Flüchtling Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, besteht die Pflicht zu einer Ausreise zu dem darin genannten Termin. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt, kommt es zur Abschiebung.