Grund sei unter anderem der Schutz der „nationalen Sicherheit“ und der „öffentlichen Ordnung“, teilte die Rundfunkbehörde RTÜK mit. Die Anordnung betrifft nicht offizielle Verlautbarungen.
Nachrichtensperren sind nach schweren Anschlägen in der Türkei nicht unüblich. Bei dem Autobombenanschlag in der Istanbuler Altstadt waren am Dienstagmorgen sieben Polizisten und vier Zivilisten getötet worden.