CDU und FDP nutzten Angebot Post weist Kritik an Datenweitergabe im Wahlkampf zurück

Berlin (dpa) - Angesichts des Facebook-Skandals um millionenfache unerlaubte Datennutzung ist die Deutsche Post wegen der Weitergabe von Kundendaten an Parteien im Wahlkampf in die Kritik geraten.

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Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und versicherte, bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten werde das Datenschutzgesetz strikt eingehalten. Auch CDU und FDP betonten am Sonntag, man habe im Einklang mit dem Datenschutzrecht gehandelt und nur anonymisierte Daten genutzt. Ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen.

Die „Bild am Sonntag“ hatte geschrieben, CDU und FDP hätten im Bundestagswahlkampf 2017 jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen der Post-Tochterfirma „Deutsche Post Direkt GmbH“ gezahlt. Die CDU habe darauf ihren Haustürwahlkampf aufgebaut, die FDP habe auf dieser Basis Wahlwerbung an bestimmte Zielgruppen verschickt. SPD, Grüne, Linke und AfD hätten nach eigener Aussage nicht mit der Post zusammengearbeitet.

Der Handel mit Daten und Adressen ist ein lukrativer Geschäftszweig und nicht illegal. Unternehmen und Parteien nutzen solche Daten seit langem, um zielgenauer werben zu können.

Die CDU-Zentrale in Berlin teilte mit, man habe im Wahlkampf eine Massen-Postsendung bei der Post in Auftrag gegeben. Dabei seien keine Daten an die CDU übermittelt oder über Einzelhaushalte gekauft worden. Die Post habe für den Haustürwahlkampf eine statistische „CDU-Wahlwahrscheinlichkeit“ für Straßenabschnitte geliefert. Dazu habe man Zugriff auf eine Kartenansicht erhalten. Es seien vollkommen anonymisierte Daten verwendet worden, ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen. Der Zugang zur Datenbank sei nach der Wahl beendet worden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, schrieb auf Facebook, die von der Post erworbenen Daten seien vollständig anonymisiert gewesen und im Einklang mit dem Datenschutzrecht bearbeitet worden. Als Datenschutzpartei habe man darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten verwendet wurden. Die Daten hätten zudem ausschließlich einen Wahrscheinlichkeitswert geliefert, „einen möglichen FDP-affinen Wähler anzutreffen“.

„Bild am Sonntag“ zitierte aus vertraulichen Papieren der Post-Tochter mit Stand März 2018, die an Parteien verschickt würden. Darin heiße es, für zirka 20 Millionen Häuser mit rund 34 Millionen Haushalten in Deutschland stünden mehr als 1 Milliarde Einzelinformationen zur Verfügung. Die Post besitze laut der Werbebroschüre Daten zu 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland, darunter Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Pkw-Besitz.

Die Post kaufe nach eigenen Angaben zudem statistische Daten von Behörden, unter anderem vom Kraftfahrt-Bundesamt und vom Katasteramt, heißt es in dem Bericht weiter. Für die Wähleranalysen kombiniere die Post ihre Daten mit Wahlergebnissen nach Stimmbezirken und arbeite dafür mit dem Meinungsforschungsinstitut dimap zusammen.

Ein Post-Sprecher erklärte, die Arbeit des Tochterunternehmens unterliege der Aufsicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz „und ist über die Jahre regelmäßig überprüft worden“. Die Daten bezögen sich nicht auf einzelne Haushalte, sondern auf sogenannte Mikrozellen aus im Schnitt 6,6 Haushalten. Dabei würden keine personenbezogenen Daten, sondern statistische Wahrscheinlichkeitswerte dargestellt. Die Daten würden vermietet und nicht verkauft - eine direkte Übermittlung von Adressdaten an Werbung treibende Kunden sei ausgeschlossen. Daten der Wirtschaftsauskunftei Schufa würden nicht genutzt.

Laut „Bild am Sonntag“ ist jeder, der in Deutschland eine Adresse hat, automatisch in den Post-Datenbanken. Um die Weitergabe der Daten zu verhindern, müsse der Nutzung schriftlich widersprochen werden.

Die Netzpolitikerin Anke Domscheit-Berg (Linke) forderte in dem Blatt: „Eine Weitergabe dieser privaten Daten muss ohne ausdrückliche Zustimmung verboten sein.“ Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar verlangte nach den Vorgängen um Facebook eine Neubewertung des Microtargeting, mit dem über statistische Verfahren gezielt Wählergruppen angesprochen werden können. Intransparente Verfahren dürften nicht helfen, „den Wählerwillen zu manipulieren“.