Rechte „Gruppe Freital“ Richter spricht von feigen Taten
Dresden (dpa) - Auch wenn es keine Toten oder Schwerverletzten gab: Das, was die acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ im Sommer und Herbst 2015 taten, war Terror und versuchter Mord.
Daran ließ das Oberlandesgericht Dresden nach einem Jahr Verhandlung in seinem Urteil am Mittwoch keinen Zweifel. Man wollte Asylbewerber und ihre Unterstützer in Angst und Schrecken versetzen und verhöhnte die Opfer nach den Taten in Chats. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
„Es waren feige Taten“, konstatierte der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann. Denn nichts anderes sei es, wenn man sich in dunkler Kleidung nachts anschleiche, um wehrlose Opfer zu überraschen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatte die Gruppe in wechselnder Besetzung und Beteiligung fünf Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden verübt.
Die „feigen Täter“ - sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren - erhielten dafür Haftstrafen zwischen zehn und vier Jahren. Damit folgte das Gericht weitgehend der Strafforderung der Bundesanwaltschaft - auch in puncto der nicht unumstrittenen Vorwürfe terroristische Vereinigung und versuchter Mord.
Wie die Verurteilten das Strafmaß aufnahmen, ließ sich für Zuschauer im eigens eingerichteten Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts nur schwer verfolgen. Durch eine Glasscheibe getrennt, saßen die Angeklagten in dem Verfahren mit dem Rücken zum Publikum. Lediglich die einzige Frau in der Gruppe - die 29 Jahre alte Maria K. - drehte sich bei Verkündung ihres Strafmaßes um und lächelte - von den Stühlen hinter der Scheibe hörte man lautes Schluchzen.
Die anderen Angeklagten wirkten regungslos. Der jüngste von ihnen, Justin S., der zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde und dessen Haftbefehl noch im Gerichtssaal aufgehoben wurde, erhielt von seinem Anwalt aufmunternde Klapse auf den Rücken. Auch an den Verfahrenskosten wird der angehende Gleisbaulehrling als einziger Verurteilter nicht beteiligt.
Das Gericht sah sich von Anfang an dem Vorwurf ausgesetzt, dass der Staat an der „Gruppe Freital“ ein Exempel statuieren wolle. Fresemann ging gleich zu Beginn der Urteilsbegründung darauf ein: „Das Verfahren ist allein Konsequenz der von ihnen begangenen Taten.“ Er reagierte damit auch auf Gelächter unter Freunden der Angeklagten im Zuschauerraum. Auch Verteidiger hatten in der Verhandlung zumindest den Versuch gemacht, die Straftaten eher als „Lausbubenstreiche“ darzustellen. „Wer hier ein Exempel sieht, verkennt, wer die Opfer sind“, sagte der Richter.
Der Karlsruher Oberstaatsanwalt Jörg Hauschild sieht in dem Urteil dennoch ein klares Zeichen über die Grenzen Sachsens hinaus. „Das ganze Verfahren hat Signalwirkung“, sagte er.
Nach dem Urteil ist der Fall noch nicht zu den Akten gelegt. Mehrere Verteidiger kündigten Revision an. Zudem laufen Verfahren gegen Unterstützer der Gruppe. Einige von ihnen waren als Zeugen geladen oder saßen zeitweise als Zuschauer im Saal.
Zehn Ermittlungsverfahren werden nach Informationen des MDR-Magazins „Exakt“ noch bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Zwei Verdächtigen wird demnach Mitgliedschaft in der Gruppe vorgeworfen, den anderen Unterstützungshandlungen. Unter den Beschuldigten sollen auch drei Lebenspartnerinnen von den Verurteilten und ein Freitaler NPD-Stadtrat sein.
Auch für einen Verteidiger könnte das Verfahren noch ein Nachspiel haben. Anwalt Martin Kohlmann hatte in seinem Plädoyer die Hoffnung geäußert, dass sich sein Schlussvortrag nach einem Systemwechsel einmal strafverschärfend in einem Prozess gegen das Gericht wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung auswirken werde. Wenn man die Rechtssprechung des Reichsgerichtshofes lobe und von einem „fünften Reich“ schwadroniere, dann sei das „Pflichtvergessen“, sagte Fresemann, weil es die Interessen des Mandanten außer acht lasse.