Urteil gefallen Sieben Jahre Haft für Waffenhändler vom Münchner Amoklauf
München (dpa) - Das Landgericht München I hat den Verkäufer der Waffe für den Amoklauf von 2016 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn am Freitag der fahrlässigen Tötung in neun Fällen und des illegalen Waffenhandels schuldig.
Der 33-jährige Philipp K. aus Marburg hatte die Pistole an den jugendlichen Täter verkauft, der am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschoss. Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat zur Verantwortung gezogen, an der er nicht selbst beteiligt war.
Der 33-Jährige aus Marburg (Hessen) sagte in seinem Schlusswort vor dem Urteil, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen. „Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“ Zu Prozessbeginn hatte er zugegeben, die Pistole Typ Glock 17 und mehr als 450 Schuss Munition an den 18-jährigen Amokschützen David S. verkauft zu haben.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und zwei Monate verlangt hatte. Die Auffassungen über die Schuld des Angeklagten lagen aber weit auseinander: Die Verteidigung hatte auf dreieinhalb Jahre plädiert und den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zurückgewiesen. Philipp K. habe nicht ahnen können, dass der psychisch kranke David S. mit der Waffe losgehen und Kinder erschießen werde, so die Verteidigung.
Die Nebenkläger und ihre Anwälte hingegen sahen sogar Beihilfe zum Mord; sie glauben, dass der Angeklagte etwas von den Mordplänen gewusst haben könnte. Einer ihrer Anwälte, Yavuz Narin, kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an, während andere noch mit ihren Mandanten sprechen wollten. Die Verteidiger wollten sich ebenfalls noch nicht festlegen.
Der 18-jährige Schütze David S. hatte die Pistole vom Typ Glock 17 und mindestens 450 Schuss Munition bei Philipp K. persönlich in Marburg abgeholt. Die beiden, die eine rechtsextreme Gesinnung einte, hatten über das Darknet zusammengefunden. In diesem verborgenen Teil des Internets hatte K. unter dem Decknamen „rico“ seit 2012 seine Waffen angeboten. Er wurde deshalb auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gesprochen.
Das Gericht habe prüfen müssen, ob der Angeklagte womöglich an dem Amoklauf am 22. Juli 2016 beteiligt und mitverantwortlich sei, sagte der Vorsitzende Richter Frank Zimmer. Der gesamte Fall sei akribisch aufgearbeitet worden, nicht zuletzt um einer Legendenbildung wie nach dem rechtsextremistischen und bis heute ungeklärten Münchner Oktoberfestattentat von 1980 entgegenzuwirken.
„Der Mörder war damit S.“, sagte Zimmer. „Genauso unzweifelhaft stammten die Munition und die Waffe von K., der eben nicht der Mörder ist.“ Dem Angeklagten sei eine Kenntnis von der geplanten Tat nicht nachzuweisen. „Es gibt keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Mörder, der ein verschlossener einsamer Mensch war, irgendwelche Dritte in die Tat eingeweiht hat.“ Damit hätte er womöglich seinen seit einem Jahr geplanten Amoklauf gefährdet. K. habe den Käufer sogar noch aufgefordert, mit der Waffe keinen „Scheiß“ zu bauen. Er habe nicht gewollt, „dass er damit einen Massenmord begeht“.
Die Opfer des Amoklaufs waren vorwiegend junge Menschen mit Migrationshintergrund. Die Opfer, auf die der psychisch kranke David S. gezielt feuerte, glichen Altersgenossen, die ihn jahrelang gemobbt hatten. Auch Zimmer sah das Motiv der Rache. Anders als die polizeilichen Ermittler kam er aber zu dem Schluss, „dass die Tat rassistisch und fremdenfeindlich motiviert war“. Es könne nicht mehr festgestellt werden, warum David S. zu seiner Anschauung kam.
Auch der Angeklagte sei rechtsradikal gesinnt gewesen. Er sei „ein überzeugter Anhänger des Führers und des Dritten Reiches. Ausländern gegenüber hat es sich äußerst abfällig geäußert, sie als Moslemratten bezeichnet und als dumme Türkenkinder - und ist deshalb ohne Zweifel als Rassist zu bezeichnen.“ Dennoch sei dies nicht in das Urteil eingeflossen, da die rechtsradikale Gesinnung nicht in Beziehung zu den Taten stehe. „Wir haben kein Gesinnungsstrafrecht. Bei uns gibt es keine Bestrafung der Weltanschauung.“
Das Gericht wertete zugunsten des Angeklagten, dass er von Anfang an geständig war und die Polizei bei der Aufklärung unterstützte und Tipps gab, die etwa zur Festnahme von Partnern etwa aus dem Darknet führten. Zudem habe er die Tat bedauert. Andererseits sei er sehr professionell vorgegangen, etwa beim Verstecken der Waffen in einer Kiste am Autobahnkreuz Köln-Ost.