Umstrittene Verschärfungen: Das Asyl-Gesetzespaket

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat ein Paket mit umfangreichen - und umstrittenen - Änderungen im Asylrecht beschlossen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

- Albanien, Kosovo und Montenegro werden nach drei anderen Balkan-Staaten als weitere „sichere Herkunftsländer“ eingestuft, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückzuschicken.

- Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.

- Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen.

- Geldleistungen soll künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.

- Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch sehr eingeschränkte Leistungen.

- Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin einer Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Ziel ist, ein mögliches Untertauchen zu verhindern.

- Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.

- Der Abbau bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte erleichtern.

- Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte einführen können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können.